BBU erhebt Einspruch gegen geplantes AKW in der Schweiz
(Bonn / Solothurn, Schweiz, 08.07.2010): Der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. mit Sitz in Bonn
hat fristgerecht gegen den geplanten Bau eines neuen Atomkraftwerks
in der Schweiz beim Kanton Solothurn Einspruch erhoben. Damit
unterstützt der BBU den Widerstand der Schweizierischen
Allianz „Nein zu neuen AKW“. Das neue Atomkraftwerk
soll direkt neben dem alten Atomkraftwerk in Gösgen errichtet
werden.
Der BBU setzt sich für den weltweiten Sofortausstieg aus
der Atomenergie ein. In diesem Sinne hat er Einspruch gegen die
Pläne zum möglichen Bau eines AKW Gösgen II erhoben.
Der BBU ersucht die Kantonsregierung das Vorhaben zurückzuweisen.
Gleichzeitig soll sich der Kanton Solothurn verstärkt für
den Einsatz regenerativer Energiequellen engagieren.
In seinem Einspruch, der insgesamt 9 Punkte umfasst, betont der
BBU, dass
radioaktive Stoffe von Gösgen über den Luftweg bis hin
zum Wohnsitz von BBU-Mitgliedern in der Bundesrepublik gelangen
können, in die Atemluft und in die Nahrung. Das neue AKW Gösgen
II würde eine zusätzliche Produktion und Lagerung von
Atommüll verursachen und noch mehr Uran- und Atommülltransporte
erfordern. Das Risiko von Transportunfällen, Flugzeugabstürzen
und Anschlägen würde zunehmen. Weiterhin betont
der BBU, dass Atomenergie kein Beitrag zur Bekämpfung der
Klimakatastrophe ist,
dass eine militärische Nutzung von Atombrennstoff und Atommüll
der Reaktoren in Gösgen nicht ausgeschlossen werden kann,
und dass es nie ein Endlager geben wird, in dem der Atommüll,
der im Reaktor Gösgen II anfallen würde, sicher gelagert
werden kann. Dabei verweist der BBU auf die schlechten Erfahrungen
der Endlagerprojekte Asse und Gorleben in der Bundesrepublik.
Weitere Informationen über den BBU unter www.bbu-online.de, über
die Schweizerische Allianz „Nein zu neuen AKW unter http://www.nein-zu-neuen-akw.ch und über
die Atommüllproblematik in der Schweiz unter http://kaib.ch.
Der BBU ist in der Bundesrepublik Deutschland der Dachverband zahlreicher
Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Fördermitglieder. Er wurde
1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Kontakt und Informationen:
www.bbu-online.de, 0228-214032. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198,
Kontonummer: 19002666.
Bonn, 07.07.2010
Staatskanzlei
Kanton Solothurn
Rathaus
CH-4509 Solothurn
Vorab per E-Mail: kanzlei@sk.so.ch
Einspruch gegen die Planung eines AKW Gösgen II
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.
V. setzt sich für den weltweiten Sofortausstieg aus der Atomenergie
ein. In diesem Sinne erheben wir auch Einspruch gegen die Pläne
zum möglichen Bau eines AKW Gösgen II in der Schweiz.
Wir ersuchen Sie: Weisen Sie das Vorhaben zurück und engagieren
Sie sich verstärkt für den Einsatz regenerativer Energiequellen.
Zur Begründung:
- Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Leben und
Eigentum sind durch die Pläne zum Bau des AKW Gösgen
II beiderseits der Grenze gefährdet. Umweltverträglichkeit
und Genehmigungsfähigkeit sind nicht gegeben. Atomenergie
ist unbeherrschbar und nicht mit dem garantierten Schutz
der Bevölkerung vereinbar.
- Radioaktive Stoffe können von Gösgen über den
Luftweg bis hin zum Wohnsitz von BBU-Mitgliedern gelangen – in
ihre Atemluft und in die Nahrung.
- Wir befürchten Verseuchung und Verstrahlung durch Leckagen,
Störfälle und Erdbeben. Das AKW Gösgen II
würde eine zusätzliche Produktion und Lagerung von
Atommüll verursachen und noch mehr Uran- und Atommülltransporte
erfordern. Das Risiko von Transportunfällen, Flugzeugabstürzen
und Anschlägen nimmt zu.
- Bereits im sogenannten Normalbetrieb des AKW Gösgen II
würde Radioaktivität frei. In Deutschland dokumentierte
2007 eine Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz
vermehrt Leukämiefälle bei Kleinkindern in AKW-Nähe.
Die Ergebnisse der Studie müssen im Zusammenhang mit dem
geplanten AKW Gösgen II berücksichtigt werden.
- Bau und Betrieb des AKW Gösgen II würden den lebensfeindlichen
Uranabbau vermehren.
- Atomenergie ist kein Beitrag zur Bekämpfung der Klimakatastrophe.
- Radioaktivität (Strahlung / Partikel) und z. B. tritiumhaltige
Abwässer aus Gösgen gefährden vor Ort und entfernt
die Landwirtschaft und das Grund- und Trinkwasser.
- Eine militärische Nutzung von Atombrennstoff und Atommüll
der Reaktoren in Gösgen kann grundsätzlich ebenso
wenig ausgeschlossen werden wie Atomspionage.
- Es wird nie ein Endlager geben, in dem der Atommüll, der
im Reaktor Gösgen II anfallen würde, sicher gelagert
werden kann. Die schlechten Erfahrungen der Endlagerprojekte
Asse und Gorleben sind zu berücksichtigen.
Wir behalten uns vor, diesen Einspruch näher zu erläutern
und zu ergänzen und beantragen kostenneutral und laufend persönlich über
den Stand des Verfahrens informiert zu werden.
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